Das neue Kreditrating nach Basel II ab 2006 in Kraft. Das Rating wird aufgrund der letzten drei Bilanzen durchgeführt. Deshalb ist es notwendig, alle notwendigen Daten darzustellen, und auch Ihre Partner bei der Bank regelmäßig zu informieren, damit Ihr Rating möglichst gut ausfällt und die Kreditbeschaffung entsprechend günstiger wird. An diesem Punkt möchten wir Ihnen helfen. Insbesondere bei der Darstellung der Bereiche, die das Controlling, die Kostenrechnung und Kalkulation sowie die sogenannten "soft-facts" betreffen. Unter "soft-facts" fallen die Vertrauenswürdigkeit, persönliche Situation oder Führungsqualitäten des Unternehmens, aber auch die Frage der Nachfolgeregelung. Genauso werden aber auch nach einer Unternehmens- und Liquiditätsplanung und nach Ihren Kalkulationen. gefragt. Nicht vergessen darf man natürlich die "hard-facts", also die Fakten, die sich aus der Bilanz und der Gewinn-und-Verlustrechnung ergeben. Diese sind aber im Allgemeinen leichter darzustellen als die "soft-facts". Hier möchten wir Ihnen helfen, die notwendigen Daten zu ermitteln und Ihre Unterlagen für die Banken zusammenzustellen. Wenn Sie es wünschen, begleiten wir Sie auch zu den Gesprächen mit Ihrer Bank. Wenn Sie Interesse an unserer Unterstützung haben, setzen Sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung
Datenschutzgrundverordnung
Ein sehr langes Wort mit mit großer Wirkung und beachtlichen Folgen bei Nichtbeachten. Jeder Geschäftsmann hat irgendwie damit zu tun. Zwangsläufig werden Daten von Kunden und Lieferanten gespeichert und darüber ist Rechenschaft in transparenter Form zu geben. Es fehlt noch an Erfahrungswerten und dazu wird es fortlaufende Ergänzungen geben. Sie sollten nicht Gefahr laufen von Anwaltskanzleien abgemahnt zu werden, treffen Sie entsprechende Vorsorge.
Allgemeine Informationen
Wegfall der Schonfrist für die Abgabe der Umsatzsteuer- und Lohnsteuervonanmeldung
Die 5-tägige Schonfrist für die Abgabe der Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldung ist weggefallen. Damit müssen die Voranmeldungen für alle Zeiträume, bis spätestens 10. des folgenden Monats beim Finanzamt vorliegen.
Neue Pflichtangaben in Rechnungen Umfangreiche Änderungen bei der Rechnungsstellung. Bei nichtbeachten der Änderungen ist der Leistungsempfänger nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Folgende Punkte müssen in den Rechnungen ausgewiesen werden:
Vollständiger Name und Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers Die vom Finanzamt erteilte Steuernummer des leistenden Unternehmers Das Ausstellungsdatum Eine fortlaufende Rechnungsnummer Die Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. der sonstigen Leistung Der Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung Das vereinbarte Entgelt mit der Aufschlüsselung nach Steuersätzen und einzelnen Steuerberfreiungen Der anzuwendende Steuersatz mit dem entsprechenden Betrag
Vorsteuerabzug bei privater Nutzung eines betrieblichen PKws Für in 2003 angeschaffte Fahrzeuge besteht ein Wahlrecht. Sie können entweder nach dem dem Gesetz handeln und machen nur 50 % Vorsteuer geltend und versteuern die private Nutzung nicht (umsatzsteuerlich) oder sie machen die Vorsteuer zu 100 % geltend, versteuern aber die private Nutzung als unentgeltliche Wertabgabe mit Umsatzsteuer.
Neue Grenzen für Einnahme- / Überschuss-Rechner Es gelten neue Grenzen bis zu denen der Unternehmensgewinn mittels der sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemacht werden darf.
Für Gewerbetreibende gelten als Umsatzgrenze jetzt 350.000 Euro (bisher 260.000 Euro) und als Gewinngrenze 30.000 Euro (bisher 25.000 Euro) zum Anfang Geänderte Werte für Sachbezüge Zum steuerpflichtigen Arbeitsentgelt gehören auch Sachzuwendungen und geldwerte Vorteile, die ein Arbeitnehmer fü seine Arbeitsleistung erhält. diese sind beim Arbeitnehmer grundsätzlich steuerpflichtig und stellen einen umsatzsteuerplfichtigen Vorgang dar. Hier haben sich die Grenzwerte für die Sachbezugwerte für freie Verpflegung, freie Unterkunft, usw. geändert.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Versicherungspflichtgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung haben sich geändert. Für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt der Grenzwert 41.850 Euro / Jahr und fü die Renten- und Arbeitslosenversicherung 61.800 Euro / Jahr.
Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung Mit dem am 11.07.2003 vom Bundesrat verabschiedeten Kompromiss des Gesetzes zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung wurden einige wichtige Änderungen im materiellen Steuerrecht (Abgabenordnung) sowie im Einkommens- und Gewerbesteuerrecht umgesetzt.
Die geplante Pauschalierung der Betriebsausgaben für Kleinunternehmer und deren Gewerbesteuerfreiheit wurden jedoch nicht in das Gesetz aufgenommen. Somit bleibt für die Kleinunternehmer (fast) alles bei der bisherigen Regelung. Das Gesetz ist im BGB I, Nr. 39/2003 veröffentlicht und tritt rückwirkend zum 01.01.2003 in Kraft. zum Anfang Fahrtenbuch ist nur im Original gültig Möchten Sie dem Finanzamt als Selbstständiger die Nutzung Ihrer betrieblichen Fahrzeuge bzw. als Arbeitnehmer die tatsächliche private Nutzung ihres Firmenwagens anhand eines Fahrtenbuches darlegen, muss das Fahrtenbuch im Original vorgelegt werden. (FG Niedersachsen, Urteil vom 4.9.2002, Az: 4 K 11 106/00)
Geringverdienergrenze für Azubis ab August wieder 325 Euro Ab 1.8.2003 müssen Arbeitgeber - wie vor dem 1.4.2003 - nur bei Vergütungen bis 325 Euro monatlich auch die Arbeitnehmerbeitragsanteile zur Sozialversicherung für deren Auszubildende übernehmen. Die Grenze von 400 Euro galt hier nur für vier Monate.
USt-Voranmeldung: Abgabe per Telefax ist wirksam Bislang war unklar, ob eine per Fax übermittelte Umsatzsteuer-Voranmeldung wirksam war. Nun ist klar: Ja, sie ist es, wenn sie auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck gefaxt wird.